Während sich die Welt im Kalten Krieg aufrüstete und die Bedrohung durch einen Atomkrieg realistisch war, einigten sich die UNO-Staaten auf den Atomwaffensperrvertrag. Die Vertragspartner unterschrieben und das Abkommen trat im März 1970 in Kraft. Dieser Vertrag verbietet allen Vertragspartnern, Nuklearwaffenprogramme zu führen. Eine Sonderregel ist, dass zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bestehende Atommächte ihre Nuklearwaffenprogramme fortführen durften. Dies gilt bis heute. Alle anderen Vertragspartner verpflichteten sich, weder Atomwaffen zu bauen, sich von fremden Staaten dazu leiten zu lassen oder von fremden Staaten Atomwaffen anzunehmen. Bestehende Atommächte dürfen ihr Nuklearwaffenarsenal nicht erweitern, modifizieren oder sie anderen Staaten zur Verfügung stellen so wie sie in besetzten Ländern stationieren.
In Artikel 1 des Atomwaffensperrvertrags heißt es: "Jeder Kernwaffenstaat, der Vertragspartei ist, verpflichtet sich, Kernwaffen und sonstige Kernsprengkörper oder die Verfügungsgewalt darüber an niemanden unmittelbar oder mittelbar weiterzugeben und einen Nichtkernwaffenstaat weder zu unterstützen noch zu ermutigen, noch zu veranlassen, Kernwaffen oder sonstige Kernsprengkörper herzustellen oder sonstwie zu erwerben oder die Verfügungsgewalt darüber zu erlangen."
Ziel war es, die nukleare Abrüstung voranzutreiben, doch dies scheiterte bis heute kläglich. Während zwar über 180 Staaten den Vertrag unterschrieben, ratifizierten ihn einige gar nicht, andere sind aus dem Vertrag zurückgetreten oder haben ihn niemals unterschrieben (Israel, Pakistan, Inden...).
Dazu kommt, dass vor allem Deutschland ein kritischer Standpunkt ist. Im Kalten Krieg lagerten Russland und die USA einige ihrer Atomwaffen hier. Unproblematisch sind alle Sprengköpfe, die vor dem Vertrag 1970 schon in Deutschland gelagert wurden. Dagegen stehen alle Sprengköpfe, die nach dem Vertrag nach Deutschland umstationiert wurden, nicht im Einklang mit den Zielen des Atomwaffensperrvertrages und verstoßen gegen Artikel 1 und 2 sowie gegen das Völkerrecht. So haben Sowjets sowie vor allem die USA neue Atomwaffen nach Deutschland umstationiert. Die Amerikaner stationierten ab 1973 immer wieder ihre Atombomben auf deutschem Boden. Die Sowjet Union begann damit 1983, wobei sie viele ihrer Sprengköpfe 1988 wieder abzogen. Aus Gesamtdeutschland zogen die Sowjets ihre Atomwaffen im Jahre 1991 vollständig ab. Die USA haben bis heute Atomwaffenbestände, bekannt dafür ist heute der US-Stützpunkt Büchel. Zeitweise sollen die USA über 5.000 Nuklearsprengköpfe auf deutschem Boden gehabt haben.
Nach heutigem ermessen sind demnach die USA der Aggressor im Bereich Atomwaffen, insbesondere deswegen, weil sie zuerst gegen den Atomwaffensperrvertrag und das Völkerrecht verstoßen haben und Russland de facto keine Atomwaffen auf europäischem Boden hat. Allerdings beteiligen sich beide Staaten nicht an der Reduktion (nicht signifikant) der Atomwaffenbestände, was ebenfalls vertraglich festgelegt wurde. Aktuell wird eher in die umgekehrte Richtung gedacht. US-Atomwaffen werden in Deutschland nun modifiziert, um taktisch noch klüger vorgehen zu können, um noch größeren, gezielten Schaden anrichten zu können.
Atommächte machen sich durch ihre Atomwaffen zu immunen Staaten. Zu sagen, sie würden nur als Abschreckung dienen, wäre zu undifferenziert. Die Atomwaffen der USA dienen unter anderem dazu, ihre aggressive Außenpolitik durchführen zu können. Mit einer Waffe, die im Ernstfall alles zerstören kann. So ist es ein Leichtes, andere Staaten zu überfallen, ohne mit ernsten Gegenschlägen rechnen zu müssen. Aus Sicht der Russen dienen Atomwaffen sehr wohl dem Eigenschutz, denn sie sind nicht das Imperium und streben immer einen militärischen Ausgleich mit den USA an. US-freundliche Atommächte wie Israel, Frankreich und Großbritannien führen ebenfalls aggressive Militärschläge durch. Außerdem sind die Staaten teilweise in der NATO, so machen sie sich ebenfalls immun. Israel und der Iran sowie Syrien sind in einem permanenten Spannungsverhältnis, Israel hat etwa 100 Angriffe auf syrische und iranische Stellungen in Syrien vorgenommen, umgekehrt gab es nur vereinzelt Gegenschläge ohne große Wirkungen. Der Iran und Nordkorea befürchten schon sehr lange, dass sie von den USA angegriffen werden, daher wollen sie Atomwaffen. Beide Staaten haben historische Erfahrungen mit dem US-Imperialismus gesammelt, denn beide Staaten wurden schon angegriffen mit fatalen Folgen. Daraus haben sie gelernt.
Bemerkenswert ist auch, dass Deutschland seit der Wiedervereinigung 1990 und dem Abschluss des Vertrages über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland eigentlich auf die Herstellung, den Besitz und die Verfügungsgewalt atomarer, biologischer oder chemischer Waffen verzichten sollte. Dem ist bis heute nicht so. Laut einem Beschluss des Internationalen Gerichtshofs von 1996 seien alle Mitgliedsstaaten des Atomwaffensperrvertrags unverzüglich aufgefordert, Verhandlungen über die nukleare Abrüstung vorzunehmen. Deutschlands nukleare Teilhabe an US-Atomwaffen verstößt absolut gegen Artikel 2 des Atomwaffensperrvertrags.
Darüber hinaus, und gleichgültig, ob die Bundesregierung die US-Atomwaffen hier haben will oder nicht, haben die USA (NATO-Oberbefehlshaber) entschieden, ihr Atomwaffenprogramm weiter auszudehnen: "...as long as there are nuclear weapons in the world, NATO will remain a nuclear alliance." Kurz zuvor wollte die Bundesregierung noch einen Abzug der US-Atomwaffen, und zwei Jahre später, 2012, wurde beschlossen, dass die Atomwaffen modernisiert werden und Deutschland diese Atomwaffen mit ihren Tornado-Kampfflugzeugen zum Abwurfbis 2024 bereit halten will. Ob sie dies wollen oder dazu gezwungen werden (über die NATO oder mangelnder Souveränität), ist eine andere Frage, doch letzteres liegt den Aussagen der USA zufolge näher. Im Ernstfall soll Deutschland diese US-Atomwaffen fliegen und abwerfen, auf gut Deutsch, die Drecksarbeit verrichten und sich im Namen der USA opfern. Die ehemalige russische Sprecherin des Außenministeriums Russlands sagte treffend: "Uns beunruhigt, dass Staaten (Deutschland), die eigentlich keine Atomwaffen besitzen, den Einsatz dieser Waffen üben, und zwar im Rahmen der NATO-Praxis der Nuklearen Teilhabe. Das ist eine Verletzung der Artikel 1 und 2 des [Atomwaffensperrvertrags]."
Die Bundesregierung sagt selbst, dass sie, auch wenn sie für eine nukleare Abrüstung wären, keine Handlungsfähigkeit habe. So habe sich keiner der Atomwaffenstaaten an den Vertragsverhandlungen beteiligt. Auf dessen Mitwirkung würde es aber in erster Linie ankommen, so Niels Annen (SPD) gegenüber der Frankfurter Rundschau. Diese Aussage zeigt, dass Deutschland in der Nuklearwaffenfrage keineswegs souverän ist, auch wenn sie das gerne wären. Im Zuge der Krimkrise 2014 hatten die USA ohne Absprache mit den Deutschen beschlossen, ein Lebensdauerverlängerungsprogramm der Atomwaffen in Deutschland zu starten. Auch hier ist die Bundesregierung machtlos. Darüber hinaus muss Deutschland die Modernisierung der Atomwaffenbunker der USA in Büchel finanzieren, was auch an der NATO-Mitgliedschaft liegt. Deutschland muss grundsätzlich die Kosten der ausländischen Militärbasen in Deutschland zum Großteil bezahlen. Darüber gibt es keine öffentliche Diskussion.
Durch die nukleare Teilhabe macht sich die Bundesregierung (wie so oft) vor dem Völkerrecht und dem Internationalen Gerichtshof strafbar. Auch die Planungen über die Ko-Finanzierung französischer Atombomben wäre, falls das Vorhaben tatsächlich durchgeführt wird, gegen deutsches Recht (siehe Kriegswaffenkontrollgesetz § 17 Abs. 1 ff.).
Fazit: Die USA nutzen ihre Vasallen für ihre Atomwaffenprogramme weltweit aus, auch und vor allem in Deutschland. Daher sind sie in erster Linie der Aggressor, wobei auch Russland, zwar innerhalb seiner Staatsgrenzen, dennoch kritisch zu bewerten, Atomwaffenprogramme führt, allerdings wegen der globalen Bedrohung durch die USA und NATO . Die NATO geht in diesem Sinne völkerrechtswidrig vor.
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Quellen: